MÖNCHENGLADBACH Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mönchengladbach verurteilte gestern den Ex-Chefarzt des Wegberger Krankenhauses, Arnold Pier (53), zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Chirurg im März 2006 bei der 80-jährigen Patientin Margarete W. ohne deren Einwilligung Zitronensaft zur Wundbehandlung eingesetzt hat. Die Frau war mehrmals am Darm operiert worden und infolge einer Entzündung der Wunde verstorben.