Kfz-Versicherung: Navigationsgeräte nicht während der Fahrt bedienen | Die Bedienung von Navigationsgeräten während der Fahrt ist zwar nicht verboten, kann aber als fahrlässig eingestuft werden und sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Nicht wenige kümmern sich selbst um pflegebedürftige Angehörige bzw. greifen diesen unter die Arme, wo sie nur können. So begleitet man sie natürlich auch zum Arzt. Ereignet sich hierbei ein Unfall greift nach einem Urteil des Bundessozialgerichts die gesetzliche Unfallversicherung auch für die begleitende Person.
Eine Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes zählt zu den schlimmsten Urlaubserinnerungen, die man haben kann. Und oftmals können Unfälle oder Krankheiten, die man sich im Urlaub zuzieht, mit extrem hohen Kosten verbunden sein, die Sie und Ihre Familie vor große finanzielle Probleme stellt. . .