Sparerfreibetrag wird durch den Sparer-Pauschbetrag abgelöst. Alle Kapitalerträge werden oberhalb des -Sparerfreibetrages- Sparerpauschbetrages besteuert. Tipps zum Sparerfreibetragreistellungsauftrag statt Sparerfreibetrag.Ein Freistellungsauftrag kann weiterhin gestellt werden. Dieser bewirkt, dass die Kapitalerträge in Höhe des Sparerpauschbetrages von der Abgeltungssteuer befreit sind. Freistellungsaufträge, können nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Steueridentifikationsnummer auf dem Vordruck des Freistellungsantrages angegeben wurde. Für Tagesgeld Sparerfreibetrag einreichen