Zur Erlangung eines Visum in die Länder der EU und den Schengen-Staaten, benötigt der ausländische Gast den Nachweis einer Incoming-Krankenversicherung. Aber auch für nicht visumpflichtige ist der Abschluß einer Krankenversicherung gegebenfalls gekoppelt mit einer Haftpflichversicherung und einer Unfallversicherung unumgänglich.