Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Man unterscheidet zwischen einfachen (nur Angaben zu Art und Dauer) und qualifizierten (Angaben zu Art, Dauer, Leistung und Verhalten) Zeugnissen. Die Pflicht zur Ausstellung trifft den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Zeugniserteilung besteht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses, dass nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Arbeitsrechtsberatung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kot
Wenn Sie Kunde der KFZ Versicherungsgesellschaft Ineas sind, dann sind Sie bestimmt angesichts der drohenden Pleite verunsichert. In diesem Blogartikel werden Sie über die aktuelle Situation aufgeklärt und alle wichtigen Fragen bezüglich der Ineas Versicherung werden geklärt.
Fast jeder kennt das Problem: die lästige Kündigung des Telefonanschlusses beim Umzug in ein neues Domizil. Sei es weil Sie einen neuen, günstigeren Anbieter gefunden haben oder einfach aus berufsbedingten Gründen zu einem Wohnortswechsel gezwungen sind.