Incoming-Kranken-Versicherung für ausländische Gäste in Deutschland, den EU-Ländern und den Schengen-Staaten, zur Erlangung eines Visums. Travel medical, travel accident and travel liability insurance for the federal republik of germany or another eu states
Zur Erlangung eines Visum in die Länder der EU und den Schengen-Staaten, benötigt der ausländische Gast den Nachweis einer Incoming-Krankenversicherung. Aber auch für nicht visumpflichtige ist der Abschluß einer Krankenversicherung gegebenfalls gekoppelt mit einer Haftpflichversicherung und einer Unfallversicherung unumgänglich.