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Dass die Kosten für ein abgeschlepptes Fahrzeug dem Eigentümer eines Privatgrundstücks zu erstatten sind, wenn er ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug abschleppen lässt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Juni entschieden.
Auf dem Schild eines Geschäftsparkplatzes wurde darauf hingewiesen, dass die Parkplätze von Kunden nur für die Dauer von 90 Minuten genutzt werden dürfen. Parkende Kunden waren aufgefordert eine Parkscheibe sichtbar
geschrieben von la-immobilien am 25.06.2009 - 10:25:42 - letzte Bearbeitung am 25.06.2009 - 22:48:21